Medizinische Metallverbundwandplatten, auch bekannt als Stahlverbundwandplatten oder medizinische Stahlwandplatten, werden heutzutage häufig im Krankenhausbau eingesetzt, da sie eine wichtige Eigenschaft besitzen: Die Oberfläche ist mit einer antibakteriellen Pulverbeschichtung versehen, die die schnelle Vermehrung von Bakterien wirksam hemmt. Gleichzeitig besteht die Basis aus feuerverzinktem Stahlblech, was Korrosionsbeständigkeit, einfache Desinfektion und Reinigung ermöglicht. Daher muss beim Kauf von medizinischen Stahlverbundwandplatten für den Krankenhausbau auch die antibakterielle Beschichtung berücksichtigt werden.
Verbundplatten lassen sich in Metallverbundplatten und Nichtmetallverbundplatten unterteilen. Obwohl sie zur Wanddekoration verwendet werden können, gibt es dennoch Unterschiede in der konkreten Montage.
Wir sind in vier Kategorien unterteilt: Metallverbundplatten, gewöhnliche Verbundplatten, Steinhohlplatten und Stahldrahtgewebe-Zementplatten.
Die Montage der Metallverbundplatte ist einfach und erfolgt gemäß der mitgelieferten Montageanleitung des Herstellers. Die Platten können in der Regel vor Ort montiert werden und erfordern geringe technische Anforderungen sowie eine kurze Montagezeit. Die zulässige Abweichung der Fassadenhöhe beträgt maximal 2 mm, die zulässige Abweichung der Oberflächenglätte maximal 2 mm, die zulässige Abweichung der rechtwinkligen Winkel maximal 3 mm und die zulässige Abweichung des Höhenunterschieds an den Fugen maximal 1 mm.
Gängige Verbundplatten umfassen beispielsweise Steinwolle- und Polyurethan-Verbundplatten. Die zulässige Abweichung der Fassadenneigung beträgt maximal 3 mm, ebenso die zulässige Abweichung der Oberflächenglätte und der rechtwinkligen Fugen. Die zulässige Abweichung des Höhenunterschieds an den Fugen beträgt maximal 2 mm.
Die aus Bausteinen hergestellten Hohlblocksteine weisen aufgrund der Zugabe von Fasern, Zement, Perlit, Flusssand, Schlacke usw. eine relativ gute mechanische Festigkeit auf. Die zulässige Abweichung der Fassadenhöhe beträgt maximal 3 mm, ebenso die zulässige Abweichung der Oberflächenglätte und der rechtwinkligen Fugen. Die zulässige Abweichung des Höhenunterschieds der Fugen beträgt maximal 2 mm.
Die Stahldrahtgewebe-Zementplatte verwendet Stahldrahtgewebe als Bewehrungsmaterial und Zementmörtel als Grundmaterial. Die zulässige Abweichung der Vertikalen der Fassade beträgt maximal 3 mm, die zulässige Abweichung der Oberflächenglätte maximal 3 mm, die zulässige Abweichung des rechten Winkels (Yin-Yang-Winkel) maximal 4 mm und die zulässige Abweichung des Höhenunterschieds der Fugen maximal 3 mm.
Veröffentlichungsdatum: 15. Juni 2023


